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Sachvortrag
Wollen Sie Ihren Zuhörern Daten und Fakten übermitteln, die objektiv und vollständig ein Bild von einem Sachverhalt wiedergeben, wählen Sie den Sachvortrag. Der Bericht des Vorstands und der Bericht der Kassenprüfer auf der Jahreshauptversammlung, die Information des Architekten über den Stand der Arbeiten am Vereinsheim sind Beispiele für den Sachvortrag. Da der Sachvortrag verständlich informieren und nicht überzeugen soll, sollten persönliche Meinungen möglichst unterbleiben.
Der Sachvortrag erfolgt aufgrund schriftlich vorbereiteter Unterlagen und kann durchaus verlesen werden. Dafür werden jedoch hohe Anforderungen an die Belegbarkeit der vorgetragenen Fakten gestellt.
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