Vereinssteuerrecht im Überblick
Mit der Gemeinnützigkeit sind zahlreiche Steuervergünstigungen bei allen wichtigen Steuerarten verbunden:Steuerfreiheit bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer, Z.T. Besteuerung der Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 v. H. bei der Umsatzsteuer,Befreiung von der Grundsteuer und der Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung von Lotterien und Ausspielungen, bei denen der Gesamtpreis der Lose den Wert von 38346 Euro nicht übersteigt, von der Lotteriesteuer, Berechtigung zum Empfang von Spenden, die beim Geber steuerlich abziehbar sind, Zahlungen eines gemeinnützigen Vereins für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten gelten bis zur Höhe von 2.100 Euro im Jahr beim Empfänger als steuerfreie Aufwandsentschädigung.Die Steuervergünstigungen gelten grundsätzlich nur fürdie ideelle Tätigkeit des Vereins,die Vermögensverwaltung unddie Zweckbetriebe.Nicht jedoch für die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe des Vereins (außerhalb bestimmter Steuervergünstigungen)
JA Steuererklärung
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