Welche Informationen braucht der Vorstand
Übersteigen die Vermögenswerte die Schulden (Keine Überschuldung)
Ist die Zahlungsfähigkeit für die nächsten Monate gegeben. (Liquiditätsplan)
Wird der Haushaltsplan/Finanzplan eingehalten
Wie hoch sind die Mittel, die ausgegeben werden für
Jugendarbeit
Mitgliederbetreuung
Vereinsverwaltung
Einzelne Abteilungen des Vereins
Wie hoch sind unsere Forderungen aus rückständigen Beiträgen.
Aus steuerlichen Vorschriften:
Getrennte Erfassung der Vereinsbereiche
Ideeller Bereich
Vermögensverwaltung
Zweckbetrieb
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Wichtig: Eine Subvention des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs durch steuerbefreite Bereiche gefährdet die Gemeinnützigkeit.
Nachweis, das die dem Verein zugegangenen Spenden ausschließlich für steuerbegünstige Zwecke ausgegeben wurden.
Ist der Verein Umsatzsteuerpflichtig
Ist der Verein Körperschaft- und Gewerbesteuerpflichtig
Muß der Verein Lohnsteuer und evtl. Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Hinweis: Der Verein muß nur Steuererklärungen abgeben, wenn er steuerpflichtige Tatbestände erfüllt hat. Verantwortlich für die Abgebe der Steuererklärungen ist der Vorstand. Die Buchführung muß belegen, daß erhobenen Steuern auch gezahlt wurden.
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