Der Datenschutz ist hohes Gut, dass auch bisher in den Vereinen einen angemessenen Stellenwert hatte. Durch die DSGVO wird das Ganze nun in ein sehr formelles Korsett gezwängt, das nicht nur für kleine Vereine eine neue Belastung darstellt. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Gilt uneingeschränkt für Vereine

Seit dem 25 Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland geltendes Recht. Ebenso wurde das Bundesdatenschutzgesetz angepasst.

Da jeder Verein ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten seiner Mitglieder oder externer Personen verarbeitet, gilt die Datenschutz Grundverordnung uneingeschränkt auch für Vereine, egal ob es sich um einen eingetragenen oder einen nicht eingetragenen Verein handelt. Auch schon eine handschriftlich geführte Mitgliederdatei gilt als Verarbeitung personenbezogener Daten.

Personenbezogene Daten

Die DSGVO gilt für alle Personenbezogene Daten jedweder Art, also für Schrift, Bild oder Tonauf-nahmen.

Persönliche Daten: Name, Anschrift und Geburtsdatum, Familienstand, Zahl der Kinder, Nationali-tät, Religionszugehörigkeit, Behinderungen, Krankheiten u.s.w.

Sachliche Daten: Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Eigentums oder Besitzverhält-nisse, persönliche Interessen, Mitglied in Organisationen, Datum des Vereinsbeitritts, sportliche Leistungen, Platzierung bei einem Wettbewerb und dergleichen.

Organisatorische Maßnahmen

Organisatorisch kann man die Aufgaben des Vereins so einteilen:

Achten Sie darauf, dass Sie eine Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten haben, idealerweise eine schriftliche Einwilligung.

Erklären Sie in geeigneter Weise, wofür sie die Daten erfassen.

Erfassen Sie nur Daten, die sie auch wirklich für ihre Vereinsarbeit benötigen.

Stellen sie sicher, dass nur die Personen Zugriff haben, die die Daten für jeweilige Tätigkeit ver-wenden.

Schützen Sie die Daten vor missbräuchlicher Verwendung.

Löschen Sie die Daten, wenn sie diese nicht mehr benötigen. Geben sie den Termin der Löschung, wenn möglich, bei Erfassung bekannt.

Die vollständigen Erläuterungen (siehe Inhaltsverzeichnis unten) können Sie sich unter www.vereinssofort.de herunterladen.

1       Vorbemerkung
1.1         Gilt uneingeschränkt für Vereine
1.2         Personenbezogene Daten
1.3         Organisatorische Maßnahmen
2       Verarbeitung der erfassten Daten
2.1         Fast Alles
2.2         Dateisystem:
2.3         Auftragsverarbeiter:
3       Wann dürfen Daten erhoben werden
3.1         Rechtsgrundlage
3.2         Satzung
3.3         Datenschutzordnung als Vereinsordnung
3.4         Einwilligung des Betroffenen
3.5         Kinder und Jugendliche
3.6         Erfassung ohne Kenntnis des Betroffenen
3.7         Nur bei Neuerhebungen
3.8         Schriftliche Regelungen zum Datenschutz.
4       Verantwortlich
4.1         Der Vorstand
4.2         Datenschutzbeauftragter
4.3         Aufgaben
5       Nutzung der Daten
5.1         Nutzung von Mitgliederdaten
5.2         Nutzung von Daten Dritter
5.3         Schutz von elektronischen Daten
6       Datenverarbeitung im Auftrag
7       Sperrung und Löschung von Daten
7.1         Termin festlegen
7.2         Wechsel von Funktionsträgern
8       Veröffentlichungen im Internet
8.1         Grundsätzlich keine personenbezogenen Daten
8.2         Funktionsträger
8.3         Spielergebnisse
8.4         Allgemein zugängliche Daten
9       Pflichtinformationen auf der Webseite
9.1         Pflichtinformationen
9.2         Weitere Informationen
9.3         Transparente Sprache
9.4         Technische und organisatorische Maßnahmen
10         Die Rechte der Betroffenen
10.1      Auskunft
10.2      Berichtigung
10.3      Löschung
10.4      Beschwerde
11         Das Recht am Bild