Prüfungsgegenstand
Jahresabschluss
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen der Satzung beachtet sind. In diese Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Die Jahresabschlussprüfung lässt sich somit als eine Gesetz-, Satzungs- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung charakterisieren.
Gesetzmäßigkeitsprüfung
Durch die Gesetzmäßigkeitsprüfung soll festgestellt werden, ob die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Zu diesen Vorschriften zählen insbesondere die Vorschriften für alle Vereine, ergänzend die Vorschriften für Kaufleute und die Spezial gesetzlichen Vorschriften des BGB und der steuerlichen Gesetze.
Satzungsmäßigkeitsprüfung.
Im Rahmen der Satzungsmäßigkeitsprüfung soll festgestellt werden, ob die Buchführung und der Jahresabschluss den Bestimmungen der Satzung entsprechen. Dabei ist nur die Einhaltung der Bestimmungen zu prüfen, die sich auf das Prüfungsobjekts beziehen. Dazu zählen beispielsweise die Bestimmungen über Aufwandsentschädigungen, Reisekosten etc..
Ordnungsmäßigkeitsprüfung.
Durch die Ordnungsmäßigkeitsprüfung soll in erster Linie die Einhaltung der formalen Ordnungsprinzipien der Buchführung als Grundlage für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung geprüft werden. Dazu gehören die Prüfung der ordnungsgemäßen Führung der Bücher sowie, so weit erforderlich, die ordnungsgemäße Durchführung der Inventur und der ordnungsgemäßen Aufstellung des Inventars.
Rechenschaftsbericht des Vorstands
Der Rechenschaftsbericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben in dem Bericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Vereins erwecken. Dabei ist zu beachten, dass nur die Teile des Rechenschaftsberichts auf den Einklang mit dem Jahresabschluss geprüft werden, die sich auf im Jahresabschluss enthaltene Sachverhalte beziehen.
Aus "Arbeitsheft für Kassenprüfer", erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.vereinsbuchladen.de
Oder als PDF Datei zum Download unter http://www.Vereinsofort.de
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