|
Stellenbeschreibungen und Stellenplan
Sollte der Verein zur Bewältigung der gestellten Aufgaben mehr als zehn Mitarbeiter benötigen und ist mit einer normalen Fluktuation zu rechnen, können Stellenbeschreibungen manches Problem lösen helfen. Insbesondere sind Stellenbeschreibungen erforderlich, wenn für mehrere Übungsleiter Aufwandsentschädigungen oder Gehälter gezahlt werden, der Verein also als Arbeitgeber auftritt. In einer Stellenbeschreibung (auch Pflichtenheft oder Positionsbeschreibung genannt) werden neben der Bezeichnung der Stelle, die Aufgaben, die Kompetenzen, die hierarchische Einordnung mit Stellvertreter und Stellvertretung, eventuell die Mitarbeit in Gremien des Vereins und das Anforderungsprofil zusammengefasst. Wird für diese Stelle eine Aufwandsentschädigung oder sogar ein Gehalt gezahlt, ist dies ebenfalls zu vermerken. Möchten Sie z.B. einen neuen Chorleiter für Ihren Gesangverein gewinnen, können Sie ihm schon im ersten Gespräch erschöpfend Auskunft zu den genannten Themen geben.
Die Zusammenfassung aller Stellen ist der Stellenplan Ihres Vereins, der übersichtlich aufzeigt wie viele ehrenamtliche und/oder hauptamtliche Mitarbeiter sie benötigen, wie viele Kosten im Jahr aus diesem Bereich auf den Verein zukommen, welche Anforderungen an die ehrenamtlichen Mitarbeiter gestellt werden müssen.
Im Übrigen ist solch ein Stellenplan auch eine gute Argumentationshilfe, wenn es darum geht Zuschüsse öffentlicher Stellen einzufordern oder Spenden bei den Unternehmen Ihres Einzugsgebietes zu erbitten. (Argument: Um unsere Arbeit mit den über 300 Kindern fortzusetzen, sind allein 15 Übungsleiter erforderlich, denen wir zumindest die Fahrtkosten erstatten wollen). Aus „Ehrenamtliches Vereinsmanagement“ erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen können sie stellen im Vereinsforum unter http://www.Marktplatzverein.de
|
|