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Studenten und Schüler mit Nebenverdienst im Verein
Studenten und Schüler werden steuerrechtlich wie andere Arbeitnehmer behandelt. Sie haben keinen Sonderstatus. So benötigen sie für nicht-selbständige Arbeit ebenfalls eine Lohnsteuerkarte. Das Jobben auf Steuerkarte ist für Studenten meist günstiger als ein Mini-Job, da Steuerfreibeträge durch den Verdienst selten überschritten werden.
Das bedeutet: Wer über das Jahr gerechnet nicht mehr als den Steuerfreibetrag zzgl. Werbungskosten und Sonderausgaben verdient (ca. 7500 - 8500 € je nach Abzugsmöglichkeiten), zahlt keine Steuern oder erhält sämtliche einbehaltene Steuer in voller Höhe zurück. Dazu muss allerdings am Jahresende eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt gemacht werden. Ist der Studierende allein erziehend oder verheiratet mit oder ohne Kind, erhöht sich der Betrag entsprechend.
Bei einem zusätzlichen Job muss eine zweite Lohnsteuerkarte beantragt werden. Hier sind die Abzüge zwar erst einmal höher, doch bekommt man das eventuell über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Wie viel Lohnsteuer durch den Arbeitgeber abgeführt wurde, kann der Lohnsteuerkarte entnommen werden, die dem Arbeitnehmer am Ende des Jahres ausgehändigt wird. Alle steuerrechtlichen Vergünstigungen wie Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten auch für Studenten. In den meisten Fällen ist es für sie günstiger auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten, als Rechnungen zu stellen oder mit einem Gewerbeschein zu jobben.
Wer BAföG-Leistungen bezieht sollte beachten, dass über festgelegte Erwerbseinkommensgrenzen pro Jahres-Bewilligungszeitraum eine Anrechnung auf die Leistungen zu erwarten ist.
Aus „Jobmaschine Verein“ erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen können sie stellen im Vereinsforum.
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