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Verband



Verband

Der Verband ist rechtlich ebenfalls ein Verein. Die Organisation als Verband bedeutet in der Regel, dass die Mitglieder des Vereins selbst Vereine oder aber Unternehmen sind, bei z.B. einem Berufsverband aber auch natürliche Personen. Festzulegen wäre, inwieweit die Willensbildung sich ausschließlich von unten nach oben vollzieht oder ob es ein zumindest teilweises Weisungsrecht des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedsorganisationen gibt (z.B. Vorgabe einer Mustersatzung, Vorgabe des Beitrages).
Ebenso wichtig ist festzuhalten, wie sich die Mitgliederversammlung zusammensetzt. Üblich ist eine Delegiertenversammlung. Die Anzahl der Delegierten je Mitgliedsverein bestimmt sich je nach Satzungsbestimmung in Abstufungen nach der Mitgliederzahl der angeschlossenen Vereine.
Da Verbände häufig hauptamtliche Geschäftsführer mit dem Tagesgeschäft beauftragen, ist großer Wert auf eine detaillierte Geschäftsverteilung sowie auf eine Geschäftsanweisung für Vorstand und Geschäftsführer zu legen. Aus „Lehmann, Meine Rechte als Vereinsmitglied“ ISBN 3-9808778-3-3 Euro 14,90 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


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