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Name und Sitz des Vereins

In der Namensfindung ist der Verein grundsätzlich frei. Die Bezeichnung muss aber als Name verstanden werden und darf nicht missverständlich sein. Eine willkürliche Buchstaben- oder Ziffernfolge ist nicht möglich. Üblicherweise wird der Vereinsname aus dem Vereinszweck abgeleitet; zum Beispiel „Sportverein Alt Hausen“ oder „Gesangverein Neuendorf“. Es sind jedoch auch Fantasienamen möglich.

Wie empfehlen, einen einprägsamen Namen zu wählen. Checken Sie vorher auch ab, ob eine Internet-Adresse für diesen Namen frei ist. Wir raten davon ab, die gesamte Funktion des Vereins in den Namen zu zwängen. Also nicht: Förderverein zur Erhaltung der historischen Turnhalle der Friedrich-Ebert-Schule e.V., sondern: Historische Turnhalle e.V..

So weit sie beim Namen des Vereins die Bezeichnung einer Gebietskörperschaft verwenden fragen sie an, ob man Probleme damit hat. Dabei können sie gleich abklären, ob sie in das Wappen der Gebietskörperschaft in ihr Vereins-Logo aufnehmen können.

Der Name darf nicht so gewählt werden, dass es zu Verwechslungen mit bestehenden Vereinen kommen kann oder dass eine Bezeichnung gewählt wird, die der wahren Betätigung des Vereins zuwiderläuft. So können Sie die Bezeichnung Stiftung nur wählen, wenn der Verein auch ein stiftungsähnliches Vermögen aufweist. Nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind auch die Bezeichnungen Kammer, Akademie oder Institut.

Sollte ein anderer Verein oder eine Organisation einen gleichen oder sehr ähnlichen Namen wählen, können Sie eine Unterlassung oder Beseitigung verlangen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Vereine.

Der Sitz des Vereins ist dort, wo die Verwaltung geführt wird und der Schwerpunkt der Vereinstätigkeit ist. Insbesondere wenn Sie überregional tätig sind, können Sie jedoch auch einen anderen Sitz wählen, der Verein muss dort jedoch postalisch erreichbar sein. Der Sitz muss in der Satzung bestimmt werden.

Möchten Sie einen Sitz wählen, der zum Beispiel zentral gelegen ist, an dem jedoch leider kein Vorstandsmitglied wohnt, können Sie einen Dritten bitten, seine postalische Adresse zur Verfügung zu stellen. Aus „Vereinsrecht für Vereinspraktiker“ erhältlich im Buchhandel oder unter http:vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen können sie stellen im Vereinsforum unter http://www.Marktplatzverein.de


Nachteile der Gemeinnützigkeit
Notvorstand