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Praktikanten im Verein



Praktikanten im Verein


Praktikanten sind in der Regel froh über eine gute Stelle bei der sie Berufspraxis bekommen. Entweder weil sie das Praktikum für ihr Studium brauchen oder weil sie auf eine anschließende Festanstellung hoffen. Die Arbeit in einem Verein ist für Viele dabei besonders interessant, da sie Einblick in den immer wichtiger werdenden Bereich der Non-Profit Organisationen (NPO) bekommen. Ein Praktikum kann im Rahmen eines Betriebspraktikums auch bei einem Verein stattfinden, wenn dieser entsprechende Strukturen aufweist. In Hochschulen kann dies auch im Rahmen eines Kurses der Fall sein. Praktika sind auch Bestandteil einer von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Förderung der beruflichen Weiterbildung.


Generell gibt es bei Praktika im Öffentlichen Dienst und bei Vereinen/Initiativen im sozialen Bereich tendenziell eher keine Bezahlung. Arbeitsbedingungen und Vergütung gestaltet man jedoch besser mit Vernunft und Fairness. Das hessische Landesarbeitsgericht hat dabei im Jahr 1999 festgestellt, dass Praktikanten, die unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen, grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben. Das Berufsbildungsgesetz gilt für alle, die ihr Praktikum nicht im Rahmen einer Ausbildung (Studium) absolvieren.


Wenn der Praktikant Arbeiten verrichtet, die berufstypisch für eine reguläre Fachkraft gelten, hat sich die Entlohnung an den verkehrsüblichen Gehältern zu orientieren. Oft bemisst sie sich nach dem Lebensalter des Praktikanten. Praktikanten, die Unterhaltssicherungsleistungen der Arbeitsagentur erhalten, haben während eines Betriebspraktikums im Rahmen von öffentlich finanzierten Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen keinen gesonderten Anspruch auf eine Vergütung, da der Lebensunterhalt für ihre berufliche Bildung bereits finanziert wird. Grundsätzlich ist bei Praktika eine "normale" Vergütung auf stündlicher, wöchentlicher oder monatlicher Basis denkbar, die jedoch auch als Aufwandsentschädigung bezahlt wird.

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