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Sponsoring
Das Sponsoring unterscheidet sich von einer Spende dadurch, dass der Leistung des Sponsors eine Gegenleistung des Vereins entgegensteht. Durch die Zuwendung von Geld, Sach- oder Dienstleistungen – vorwiegend an gemeinnützige und mildtätige Vereine - beabsichtigt der Sponsor eine positive Imagebildung in der Öffentlichkeit zu bewirken, um unternehmerische Marketingziele zu erreichen. Daher handelt es sich beim Verein in der Regel nicht um unentgeltliche Zuwendungen, sondern um Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Ein solcher kann immer dann angenommen werden, wenn der Verein über den Dank für die Unterstützung hinaus dem Sponsor zusätzliche Möglichkeiten der Selbstdarstellung verschafft oder gar an der Unternehmenspräsentation mitwirkt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt aber dann nicht vor, wenn der Verein z.B. auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen oder in anderer Weise auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist.
Dieser Hinweis kann unter Verwendung des Namens, des Emblems oder Logos des Sponsors, jedoch ohne besondere Hervorhebung, erfolgen. Für solche Zuwendungen des Sponsors, die bei ihm Betriebsausgaben darstellen, kann der Verein keine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Aus „Vereinsbesteuerung für Vereinspraktiker“ erhältlich im Buchhandel oder unter http:vereinsbuchladen.de. Ergänzende Fragen können sie stellen im Vereinsforum unter http://www.Marktplatzverein.de
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