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Vereinslexikon
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Zuwendungen an Mitglieder oder Dritte

Sie müssen als gemeinnütziger Verein beachten:
Keine Zuwendungen an Mitglieder gewähren (unschädlich sind aber Annehmlichkeiten, wie sie im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich und nach der Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind - als Richtwert gelten 30,-- € pro Mitglied und Jahr; aus Anlass persönlicher Ehrentage bis zu 40,-- € pro Person. Dabei ist die Beitragsstruktur des Vereins zu beachten) sowie teilweise Förderung des bezahlten Sports
Keine Person durch Ausgaben, die seinem Zweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Politische Parteien dürfen von gemeinnützigen Vereinen nicht materiell unterstützt werden. Das Vereinsvermögen bei seiner Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks nur für steuerbegünstigte Zwecke verwenden.
Aus „Lehmann, Erfolgreiche als Vereinsvorstand“ ISBN 3-9808778-6-8 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


Zuständigkeiten zur Einberufung der Mitgliedervers