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Versicherungen



Versicherungen

Erhebliche Risiken entstehen durch nicht bezahlte Versicherungsprämien. Die Gefahr, dass der Verein das zuständige Vorstandsmitglied für den dadurch entstandenen Schaden in Regress nehmen will, ist erfahrungsgemäß nicht zu unterschätzen.
Zunächst ist darauf zu achten dass ein ausreichender Haftpflicht-Versicherungsschutz gewährleistet wird; die Betriebs- oder Vereinshaftpflicht bietet hier meist ein ausreichendes "Paket" für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Veranstaltungen ist i.d.R. eine gesonderte Veranstalter-Haftlichtversicherung abzuschließen.
An zweiter Stelle steht die Versicherung der für den Verein tätigen Personen gegen "Arbeitsunfälle", wobei sorgfältig zu prüfen ist, ob nicht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung bereits für ausreichend gehalten wird. Die Vertrauensschadenversicherung schützt den Verein z.B. dann, durch das Verschulden eines Mitarbeiters des Vereins (auch ehrenamtlich) dem Verein ein Vermögensschaden zugefügt wird.
Für wichtig halten wir auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese deckt, im vereinbarten Umfang, die Kosten, wenn der Verein einen Prozess führen muss. Eingeschlossen sind in der Regel Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz, Mietrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz.
Schließlich ist zu prüfen, inwieweit Sachwerte (Inventar, Gebäude) gegen bestimmte Risiken versichert werden sollen. Dies sind in der Regel Feuerversicherung, Einbruchdiebstahlversicherung, Leitungswasser-, Sturm- und Glasversicherung. Aus „Lehmann, Erfolgreich als Vereinsvorstand“ ISBN 3-9808778-6-8 Euro 14,95 erhältlich im Buchhandel oder unter http://www.Vereinsbuchladen.de


Vergütung im Vorstandsamt
Vertretung des Vereins