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Ihre Fragen
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Hier die an uns gerichteten Fragen. Alle Anfragen werden nach besten Wissen und Gewissen beantwortet. Eine Haftung für die Richtigkeit können wir jedoch nicht übernehmen.
1. Ehrenvorsitz nach Rückgabe erneut verlangt
Meine Frage: Wenn der 1. Vorstand wegen finanzieller Ungereimtheiten abgesetzt wird, kann in der Mitgliederverwaltung die restliche Vorstandschaft entlastet werden? Kann ein Ehrenvorsitzender, der diesen Ehrenvorsitz zurückgegeben hat, nach Vorstandsneuwahlen diesen wieder zurückverlangen?
Die Entlastung des Vorstands kann auch einzeln erfolgen. Die zweite Frage können wir nicht beantworten da es sich um eine interne Regelung handelt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Rücktritt vom Rücktritt nicht möglich ist. Wir empfehlen: Der ehrenamtliche Vereinsvorstand , ISBN 978-3-945202-39-5, erhältlich für 9,95 im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Dort auch als PDF-Datei zum Download für 3,95 .
2. Schirmherr
Sehr geehrter Herr Lehmann,
ich hätte da eine Frage zur Schirmherrschaft. Wir haben einen Verein der kranke, misshandelte, behinderte Kinder und Menschen unterstützt ebenso wie Krankenhäuser Hospize Waisenhäuser usw. Nun habe ich unseren Landrat gefragt, ob er die Schirmherrschaft übernehmen möchte. Er sagt mir zu. Aber nun wissen wir beide nicht, was in diesem Fall zu tun ist. Könnten sie mir sagen was ein Vereins-Schirmherr für Pflichten und Rechte hat. Vielen Danke für ihr Bemühen
M. L. 1.Vorstand von LebensFreude e.V.
Sehr geehrte Frau L.,
indem der Landrat die Schirmherrschaft übernommen hat, ist das Wichtigste schon erreicht: Sie können auf den Einladungen damit werben. Üblicherweise gibt man dem Schirmherrn die Möglichkeit zu einem etwas ausführlicheren Grußwort und revanchiert sich, in dem man den Schirmherrn besonders in der Berichterstattung erwähnt. Wir empfehlen: Ehrenamtliches Vereinsmanagement ISBN 978-3945202364, erhältlich für11,90 Euro im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de.
3. Vorstand zu spät gewählt
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß unserer Vereinssatzung werden die Vorstandsmitglieder für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei der letzten JHV, bei der die Neuwahlen hätten durchgeführt werden müssen, fehlte dieser TOP, Neuwahlen fanden nicht statt. Der alte Vorstand führte den Verein weiter.
Bei der anstehenden JHV soll nun wieder eine Vorstandswahl durchgeführt werden, womit dann wieder ein satzungsgemäßer Vorstand gewählt wird. Welche Auswirkungen hat so ein Satzungsverstoß, insbes. vor dem Hintergrund, dass das zust. Amtsgericht den jeweiligen Vorstand in das Vereinsregister einträgt?
Mit freundlichen Grüßen G.L.
Sehr geehrter Herr L.,
oft steht in der Satzung, dass der bisherige Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstands im Amt bleibt. Wenn nicht, hilft zur Zeit das Gesetz zur Abmilderung der Pandemiefolgen. § 5 Absatz 1 Ein Vorstand bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder Bestellung seines Nachfolgers im Amt. Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , ISBN 978-1973132486 erhältlich für 9,90 Euro im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Dort auch für 5,90 als PDF-Datei zum Download.
4. Einladung per E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind ein noch junger Verein und unsere Vorstände noch etwas "grün" hinter den Ohren. Natürlich sind alle bestrebt den Verein satzungskonform zu leiten, aber einige Ungereimtheiten liegen m.E. bereits vor.
1.) In §10 unserer Satzung ist zu lesen, dass die Einladung schriftlich zu erfolgen hat. Ist dies auch per e-Mail möglich? Nicht alle Mitglieder sind im Besitz eines PC und einer Mail-Adresse.
2.) Unter §12 Gesamtvorstand Abs.4 ist folgendes zu lesen: "Scheidet ein Mitglied des Gesamtvorstandes vorzeitig aus, so kann der Gesamtvorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger bestimmen".
Der Gesamtvorstand unseres Vereins wird erst im nächsten Jahr neu gewählt. Nun ist unsere Kassiererin vorzeitig aus ihrem Amt ausgeschieden. Ist es zulässig, dass nun bei unserer Mitgliederversammlung ein neuer Kassierer gewählt werden soll?
Mit freundlichen Grüßen
Wir zitieren wieder aus dem Gesetz zur Abmilderung der Pandemiefolgen:
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, 1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitglieder rechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder 2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
Wir empfehlen: Vereinsrecht für Vereinspraktiker , ISBN 978-1973132486 erhältlich für 9,90 Euro im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Dort auch für 5,90 als PDF-Datei zum Download.
5. Stimmrecht bei Minderjährigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter ist in einem Karnevalsverein. Nun stehen bei einer JHV Wahlen an. Wer ist stimmberechtigt?! Diese Frage haben einige Eltern. Wie sieht es bei Kindern/Jugendlichen aus!? Bei 6 Jahre / 9 Jahre / 14+16 Jahre aus. Besten Dank für Ihre Info im Voraus. Wenn mgl. Mit Zusendung eines Gesetzestextes.
Mit freundlichen Grüssen Th. Schr.
Sehr geehrter Herr Schr.,
besondere Regelungen gelten für die Ausübung der Mitgliedsrechte durch Minderjährige (7-17 Jahre). Wenn in der Satzung nichts anderes bestimmt ist, können sowohl die gesetzlichen Vertreter als auch die Minderjährigen selbst das Stimmrecht ausüben. Es wird hier unterstellt, dass die gesetzlichen Vertreter mit der Zustimmung zum Eintritt in den Verein auch ihre Zustimmung zur Ausübung der Mitgliedsrechte durch den Minderjährigen gegeben haben. Minderjährige bis zum 6 Lebensjahr werden durch die gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern, vertreten. (BGB).
Wir empfehlen: Die Mitgliederversammlung im Verein , ISBN 978-3-945202-43-2 erhältlich für 9,80 Euro im (Internet) Buchhandel oder in unserem http://www.Vereinsbuchladen.de. Dort auch für 5,90 als PDF-Datei zum Download.