Elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister

Mit dem Gesetzentwurf werden die bundesrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit die Länder für alle Anmeldungen zum Vereinsregister von der Erstanmeldung bis zur Anmeldung der Beendigung eines Vereins auch elektronische Anmeldungen zulassen können. Anders als bei den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern sollen allerdings beim Vereinsregister weiterhin alle Anmeldungen auch in Papierform möglich sein. Neben den Vorschriften zur elektronischen Anmeldung enthält der Entwurf weitere registerrechtliche Änderungen. Zudem werden einige überholte Vorschriften aus dem Vereinsrecht aufgehoben, andere an die fortentwickelte Rechtspraxis angepasst.

Pressemitteilung des BMJ vom 14.05.2009