Durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III) vom 17.03.2009 wird ab 1.1.2009 sowohl der Körperschaftsteuerfreibetrag von 3.835 € auf 5.000 € als auch der Gewerbesteuerfreibetrag von 3.900 € auf 5.000 € angehoben.
Durch das Dritte Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III) vom 17.03.2009 wird ab 1.1.2009 sowohl der Körperschaftsteuerfreibetrag von 3.835 € auf 5.000 € als auch der Gewerbesteuerfreibetrag von 3.900 € auf 5.000 € angehoben.