Vereinsmitglieder als Arbeitnehmer
Drei Voraussetzungen
Das Urteil des FG München v. 21.11.2000 enthält dazu folgende Grundsätze: Der Verein darf Leistungen des Ehrenamtlichen nur in angemessenem Umfang vergüten. Voraussetzungen sind, dass
die Leistung im Einzelnen nachgewiesen ist,
dem Ehrenamtlichen ein Vergütungsanspruch (Satzung oder Arbeitsvertrag) gegen den Verein zusteht,
die Vergütung der Höhe nach angemessen ist.
Arbeitsaufwand
Der Nachweis eines entsprechenden Arbeitsaufwandes sollte zum einen durch Arbeitsanweisungen und zum anderen durch einen schriftlichen Arbeitsnachweis erfolgen.
Verantwortung
Die Verantwortung ergibt sich aus der speziellen Aufgabe, z.B. Übungsleiter für schwierige Jugendliche, Leiter eines hochklassigen Chores und dem Grad der persönlichen Entscheidungsfreiheit.
Angemessen
Hier wäre auf eine vergleichbare Tätigkeit abzustellen. Wir verweisen dabei auf die Sätze des öffentlichen Dienstes (Siehe oben). Demgegenüber stehen die vereinbarten tariflichen Mindestlöhne. Wir empfehlen, entsprechend der Branche die aktuellen Tarifverträge einzusehen.
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