Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung ergeben sich aus der Satzung.

Satzungsänderungen,
die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
die Wahl des Vorstands und die
Entlastung des Vorstands

gehören regelmäßig zu Ihren Aufgaben. Die Mitgliederversammlung versteht sich als das Organ, das für grundsätzliche Entscheidungen zuständig ist. Die Mitgliederversammlung überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführungsaufgabe. Sie bedient sich dabei u.a. der Kassenprüfer oder Revisoren.

Die Satzung sieht in der Regel vor, dass für die Einberufung und die Leitung der Mitgliederversammlung der Vorstand oder, konkreter, der 1. Vorsitzende zuständig ist. Es ist ratsam, vor der Mitgliederversammlung die entsprechenden Passagen der Satzung noch einmal genau zu lesen, um keine formellen Fehler zu begehen.

Die Chancen der Mitgliederversammlung nutzen

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Vereinsmitglieder ausführlich zu informieren und hochgradig zu motivieren und durch Diskussionen und Abstimmungen die Stimmungen und Ansichten Ihrer Vereinsmitglieder zu erfahren